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Zentrum Artenschutz am Gebäude |
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Alle heimischen Vogelarten gehören zu den besonders geschützten, z. T. auch streng geschützten Arten; alle Fledermausarten sind streng geschützte Arten.
Sowohl während als auch nach der Fortpflanzungssaison dürfen Brutplätze und Fledermausquartiere nicht ohne weiteres beseitigt werden!
Der Schutzstatus aller heimischen Wildtierarten wird im deutschen, im EU-Recht, sowie in internationalen Abkommen geregelt.