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Zentrum Artenschutz am Gebäude |
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Betreffs der geschützten Tierarten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise, Bezirke und Regionen erste Kontaktpartner. Die UNB hat dafür Sorge zu tragen, dass geltendes Naturschutzrecht eingehalten wird. Sie informieren und beraten auch Bauherren, Architekten und jeden Bürger, schreiten ggf. auch rechtlich ein, falls es zu Verstößen kommt.
Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Strukturen und Amtsbezeichnungen kann ein direkter Ansprechpartner hier nicht genannt werden.
Bitte wenden Sie sich daher an die Oberen Naturschutzbehörden, das sind die für den Natur-und Artenschutz zuständigen Landesministerien (siehe Behörden), um die Adresse „Ihrer“ zuständigen UNB zu erfahren.
Viele Naturschutzbehörden arbeiten mit Fach- und Arbeitsgruppen der unterschiedlichen Verbände, Vereine, Naturschutzstationen, Universitäten und Institute zusammen, die sich mit den Artengruppen der Vögel, Fledermäuse und Hautflügler beschäftigen.
Auch an die in Ihrem Umfeld tätigen Naturschutzverbände können Sie sich wenden (Wer ist wo?).