Zentrum Artenschutz am Gebäude

Lösungsbeispiele

Es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten, Niststätten zu erhalten oder wo das nicht möglich ist, Niststätten zu ersetzen. Wir stellen Ihnen einige Beispiele von Umsetzungen vor.



Hilfsmaßnahmen im Überblick

Bevorzugter Lebensraum/
Biotop
Tierart
(Anwesenheitszeit
Nistplatz am Gebäude Art der Nisthilfe Richtwerte:
Brutraummindestmaße
BR (BxHxT)
Fluglochgröße FL (BxH)
Hohe Gebäude,
die aus der
übrigen
Bebauung
herausragen
Turmfalke
(ganzjährig)
Giebel, Brandwand,
kl. Fensternischen
Mauersimse, Nischen, Brutkästen.
Mind. 6 m über Grund
BR 50 x 50 x 50 cm
FL 30 x 23 cm
SUBSTRAT einbringen!
(ca 5cm hohe Schicht)
Hohe Gebäude Mauersegler
(Mai bis August)
Traufe, Ortgang, Fassade Hohlräume mit horizontalem Boden und hindernisfreiem Anflug. Mind. 6 m über Grund BR 20 x 30 x 16 cm
FL 6 x 3 cm
Freiflächen, Gewässer, Wälder und Parkanlagen Abendsegler
(nur stellenweise, Oktober bis März)
Winterquartiere: Hohlräume in Fassadenspalten hoher Gebäude (Plattenbauten), Rollladenkästen Erhaltung von Fassadenspalten Fledermaus-Spezialkästen
40 x 40 x 50 cm
Vorwiegend Hochhaussiedlungen, auch Altbaugebiete Mehlschwalbe
(April bis Oktober)
Unter Traufe, Balkon, Loggien Kunstnester unter Dachsims, unterm Balkon (Überstand mind. 25 cm). Hindernisfreie Anflugmöglichkeit!
3-6 m über Grund Kotbrett im Abstand von 40 cm unter den Nestern sinnvoll
BR 12 x 12 x 6 cm
FL 3,2 cm
Gesamtes Stadtgebiet Haussperling (ganzjährig) Traufe, Ortgang, Fassade, Brandwand Höhlen, Halbhöhlen, Spalten, Nischen BR 22 x 22 x 35 cm
FL 5 cm
Wohn- und Gewerbegebiete mit Grünflächen (Kurzrasen, Bäume) Star
(ganzjährig)
Traufe, Ortgang, Fassade Geräumige Höhlen BR 12 x 12 x 16 cm
Hausrotschwanz
(März - Oktober)
Traufe, Ortgang, Fassade, Balkon Halbhöhlen, Nischen.
2-20 m über Grund
BR 12 x 12 x 16 cm
Kohlmeise, Blaumeise (ganzjährig) Traufe, Ortgang Höhlen und Spalten.
2-10 m über Grund
BR 12 x 12 x 16 cm
FL 3,2 cm (Kohlmeise)
FL 2,7 cm (Blaumeise)
Bachstelze
(März-November)
Traufe, Ortgang, Fassade, Balkon Halbhöhlen, Nischen, Simse.
2-15 m über Grund
BR 12 x 12 x 16 cm
FL 11 x 8 cm
Altbaugebiete mit Parkanlagen Dohle
(ganzjährig)
Giebel, Ortgang, Traufe, Fassade Höhlen, Halbhöhlen, Nischen. Mind. 8 m über Grund BR 30 x 50 x 35 cm
FL 8 x 9 – 11 x 11 cm
Ausgedehnte, offene Niederungsgebiete mit Feuchtwiesen, Weideland, Mähwiesen und Tümpeln, Flussauen Weißstorch
(März - August)
Dachfirst von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Mauerkronen, Türme, Maste, Schornsteine u.ä. Strukturen, Horste in BäumenMöglichst frei anfliegbar „Dachreiter“ mit Nisthilfe, Angepasster Aufsatz auf Schornsteinen oder Mauern mit Nisthilfe, hergerichtete Mittelspannungsmasten, Einzelmasten mit NisthilfeNisthilfe= Korb, Wagenrad o.ä. mit Reisig eingebunden und mit Grassoden ausgelegt Durchmesser der Nisthilfe etwa 1 m bis 1,20 m
Höhe: ab ca. 4 - 5 m
Extensiv bewirtschaftete, offene Kulturlandschaft, Grünland und Weiden, Niederungsgebiete Schleiereule (ganzjährig) Dunkle Ecken und Nischen in Türmen, Dachböden, Scheunen, Stallanlagen (hier sowohl Nistplatz als auch Tageseinstand) Baumhöhlen (z.B. Kopfweide) Erhalt oder Schaffung von Zugängen in geeigneten Gebäuden

Nistkasten
MindestmaßeNistkasten mit „Schattenbrett“ BR:100x50x50
FL:18x18
SUBSTRAT einbringen! (ca. 5 cm hoch)
Unterwuchsarme Laub- und Mischwälder, Ackerland, Grünland.
Tiere jagen über offenem Boden
Großes Mausohr Dachböden (Sommerquartiere, Wochenstuben), Keller, Bunker (Winterquartiere), Baumhöhlen Erhalt oder Schaffung von Zugängen in geeigneten Gebäuden, Verzicht auf „giftige Holzschutzmittel, Insektizide Nur Erhalt von Quartieren. Keine Kästen.
Wald, Lichtungen, Gewässerränder. Tiere jagen in offenem Luftraum Zweifarbfledermaus Sommerquartiere: Dachfirst, Spalten an Einfamilienhäusern bis Plattenbauten, Winterquartiere häufig an Plattenbauten auch Altbau Erhalt von Spaltenpotential an geeigneten Gebäuden. Fledermaus-Spezialkästen, besser Spaltenquartiere erhalten.
Randbereich menschlicher Siedlungen,
z.B. Straßen-lampen
Graues Langohr Dachböden, Kirchendachstühle (Sommerquartiere, Wochenstuben), Keller, Bunkeranlagen (Winterquartiere) Erhalt oder Schaffung von Zugängen in geeignete Gebäude Verzicht auf „giftige Holzschutzmittel, Insektizide Nur Erhalt von Quartieren. Keine Kästen.


Tabelle Hilfsmaßnahmen (erweitert) aus:
Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Berlin 2000