Zentrum Artenschutz am Gebäude

Einleitung

Die Quartiere und Zufluchtsstätten der als "Gebäudebrüter" bezeichneten Vogel- und Fledermausarten befinden sich in und an allen Gebäuden verschiedener Art und Bauweise.
Das sind beispielsweise Wohn- und Geschäftshäuser, Plattenbauten, Einfamilienhäuser, Burgruinen, Bunker, Keller und Gewölbe (Wein-, Eis-, Bierkeller, Kapellen u.ä. ), Türme, Kirchen, Brückenbauwerke.

Neben dem Verlust geeigneter Nahrungshabitate wirkt der Brutplatzmangel lokal als bestandsdezimierender Faktor für einige Vogelarten, besonders deutlich zeigt sich das bei den Fledermäusen, die heute in Europa zu den am stärksten gefährdeten Säugetierarten gehören.

Alle Gebäudebrüter und deren Quartiere sind nach Europäischem und Bundesdeutschen Naturschutzrecht geschützt und müssen erhalten werden. Unter bestimmten Umständen sind Artenhilfsprogramme in der Kooperation von Naturschutzbehörden und Biologen sinnvoll.

Bestandsstützende Maßnahmen wie der zusätzlichen An- und Einbau von künstlichen Nisthilfen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie mit einer Sicherung und ggf. Verbesserung umliegender Nahrungsbiotope einher gehen.

Schutz und Hilfe

nach oben